Abmahnung erhalten: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Veröffentlicht am 27.06.2026
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung – umso wichtiger ist es, richtig zu reagieren.
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret benennen, unmissverständlich zur Verhaltensänderung auffordern und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen (Rüge-, Warn- und Dokumentationsfunktion).
Gegendarstellung zur Personalakte
Arbeitnehmer haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, die zusammen mit der Abmahnung zur Personalakte genommen werden muss.
Entfernung aus der Personalakte
Ist eine Abmahnung inhaltlich falsch oder unverhältnismäßig, kann unter Umständen ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte bestehen. Dieser Anspruch muss in der Regel gerichtlich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Verhältnis zur Kündigung
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in aller Regel mindestens eine einschlägige, wirksame Abmahnung erforderlich. Fehlt sie, ist eine darauf gestützte Kündigung häufig angreifbar.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie die Abmahnung auf Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit, sammeln Sie Beweise für Ihre Sichtweise und lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur weiteren Vorgehensweise beraten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
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