Bußgeldbescheid erhalten: Einspruch fristgerecht einlegen
Veröffentlicht am 03.07.2026
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handy am Steuer: Ein Bußgeldbescheid lässt sich nicht immer vermeiden – wohl aber richtig anfechten.
Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch
Gegen einen Bußgeldbescheid kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Ohne Einspruch wird der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig.
Punkte in Flensburg und Fahrverbot
Ab einem bestimmten Bußgeld werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister eingetragen (§ 4 StVG). Bei schwereren Verstößen droht zudem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach § 25 StVG.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann sich insbesondere lohnen, wenn Zweifel an der Messmethode bestehen, Messprotokolle fehlerhaft sind oder formale Fehler im Bescheid vorliegen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Messunterlagen durch einen Sachverständigen prüfen lassen.
Akteneinsicht beantragen
Vor einer Einspruchsentscheidung empfiehlt sich in der Regel zunächst die Akteneinsicht, um die Messunterlagen und das Messprotokoll zu prüfen, bevor die Begründung des Einspruchs formuliert wird.
Was Sie jetzt tun sollten
Notieren Sie das Zustelldatum des Bescheids und wenden Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, da die Zwei-Wochen-Frist auch Wochenenden und Feiertage einschließt.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
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