Erbschaft ausschlagen: Fristen und Voraussetzungen im Überblick
Veröffentlicht am 01.07.2026
Nicht jede Erbschaft ist ein Segen – insbesondere wenn Schulden drohen. Das Gesetz sieht deshalb ein Ausschlagungsrecht vor.
Sechs-Wochen-Frist
Nach § 1944 BGB muss die Ausschlagung grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung erklärt werden. Lebte der Erblasser im Ausland oder befindet sich der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Formvorschriften
Die Ausschlagung muss nach § 1945 BGB zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in notariell beglaubigter Form erklärt werden. Eine formlose Erklärung reicht nicht aus.
Typische Gründe für eine Ausschlagung
Häufigster Grund ist eine Überschuldung des Nachlasses. Auch familiäre Gründe oder steuerliche Überlegungen können eine Rolle spielen. Wichtig: Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht sie automatisch auf die nächstberufenen Erben über, die davon oft nichts wissen.
Nach der Ausschlagung: Haftung prüfen
Auch nach einer Ausschlagung kann unter bestimmten Umständen eine Pflichtteilsberechtigung bestehen. Zudem sollte geprüft werden, ob eine vorherige Annahme von Erbschaftsgegenständen die Ausschlagung ausschließt.
Was Sie jetzt tun sollten
Lassen Sie den Nachlass zeitnah auf Schulden und Vermögenswerte prüfen und wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht, um die Sechs-Wochen-Frist nicht zu versäumen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
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